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Ein psychologischer Laie muss die Gedankengänge und das Ergebnis des Gutachtens nachvollziehen können.
Konkret bedeutet dies:
- Das Gutachten muss einen "roten Faden" aufweisen und darf keine logischen Brüche enthalten.
- Das Ergebnis muss einen klaren Bezug zum gesamten Gutachten haben und darf den Explorationsdaten nicht widersprechen.
- Die Fragestellung des Gerichtes muss klar beantwortet werden.
- Nicht gestellte Fragen dürfen auch nicht beantwortet werden.
- Objektive Tatsachen und eigene Bewertungen des SV müssen klar getrennt werden.
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