Nachvollziehbarkeit des Gutachtens

Ein psychologischer Laie muss die Gedankengänge und das Ergebnis des Gutachtens nachvollziehen können.

Konkret bedeutet dies:

  • Das Gutachten muss einen "roten Faden" aufweisen und darf keine logischen Brüche enthalten.
  • Das Ergebnis muss einen klaren Bezug zum gesamten Gutachten haben und darf den Explorationsdaten nicht widersprechen.
  • Die Fragestellung des Gerichtes muss klar beantwortet werden.
  • Nicht gestellte Fragen dürfen auch nicht beantwortet werden.
  • Objektive Tatsachen und eigene Bewertungen des SV müssen klar getrennt werden.