Nachprüfbarkeit des Gutachtens

Alle in einem Gutachten gemachten Aussagen und Ergebnisse müssen nachprüfbar sein!

  • Genaue Angaben der Informationsquellen
  • Ausführliches Literaturverzeichnis
  • Detaillierte Darstellung des Untersuchungsablaufes
  • Informationen und Literaturhinweise zu den verwendeten Test
  • Informationen und Literaturhinweise zu den Untersuchungs- und Auswertemethoden
  • Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Untersuchung
  • Darstellung der Qualifikation von eingesetzten Hilfskräften

Die Ergebnisse des Gutachtens müssen unabhängig vom Gutachter sein, d.h. ein anderer Gutachter muss aufgrund der im Gutachten dargestellten Fakten zum gleichen Ergebnis kommen.